Häufig gestellte Fragen (FAQ) Staatliche Vorsorge

im Zusammenhang mit den staatlichen Lebensmittelnotvorräten

  1. Warum gibt es staatliche Lebensmittelnotvorräte?

    Die jederzeit verfügbaren staatlichen Notvorräte tragen dazu bei, schnell auf Mängel in der Versorgung reagieren zu können. Für die staatliche Lagerhaltung von Nahrungsmittelnotvor­räten gibt es zwar keine direkte rechtliche Verpflichtung. Sie kann aber indirekt aus der staat­lichen Pflicht zur Daseinsvorsorge abgeleitet werden. Würden massive staatliche Bevorra­tungsmaßnahmen erst in einer Krisensituation eingeleitet, so hätten diese Signale negative Einflüsse auf das Konsumverhalten (Hamsterkäufe). Die Krise würde eher noch weiter ange­heizt.

    Ursachen für eine Versorgungskrise mit Lebensmitteln können Natur- und Umweltkatastro­phen, Unfälle in großtechnischen Anlagen (zum Beispiel Tschernobyl), Tierseuchen größeren Aus­maßes aber auch Streiks oder terroristische Anschläge sein. Daneben dienen die Vorräte auch der Versorgung der Bevölkerung in einem militärischen Spannungs- oder Verteidigungsfall.

  2. Warum beschränkt man sich bei der Lagerung auf bestimmte Nahrungsmittel?

    Die staatlichen Notreserven bestehen zum einen aus Weizen, Roggen und Hafer (Bundesreserve Ge­treide). Daraus soll im Krisenfall vor allem Mehl für die Brotversorgung der Bevölkerung hergestellt werden. Zum anderen werden Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch eingelagert (Zivile Notfallreserve). Diese gebrauchsfertigen Nahrungsmittel sol­len im Krisenfall über Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen vor allem an Verbraucher in den Ballungsregionen abgegeben werden, um die dortige Bevölkerung zumindest mit einer warmen Mahlzeit am Tag verpflegen zu können.

    Bei der Auswahl der Produkte spielt neben ernährungspysiologischen Aspekten vor allem die Lagerfähigkeit eine Rolle. Bei anderen als den genannten Lebensmitteln kann die angestrebte längere Lagerdauer (etwa 10 Jahre) in der Regel nicht verwirklicht werden und der Waren­austausch müsste in kürzeren Zyklen erfolgen. Derzeit wird geprüft, wie das Konzept der staatlichen Notbevorratung weiter verbessert werden kann.

  3. Gab es in den vergangenen Jahrzehnten Situationen, in denen die Notvorräte zum Einsatz kamen?

    Der Einsatz von staatlichen Nahrungsmittelnotvorräten ist in Deutschland bisher noch nicht nötig gewesen. Auch bei der Hochwasserkatastrophe 2002 in den neuen Bundesländern war es trotz der mancherorts prekären Lage nicht erforderlich, Nahrungsmittel aus der staatlichen Notreserve bereit zu stellen. Allerdings wurden während der Osterfeiertage 1999 einige hun­dert Tonnen der im Rahmen der Zivilen Notfallreserve gelagerten Sackware - Linsen, Erbsen und Reis - durch Flugzeuge und Lastkraftwagen der Bundeswehr sowie einiger ziviler Hilfs­organisationen in den Kosovo transportiert. Dort war durch Flüchtlingsbewegungen kurzfris­tig ein Bedarf an lebenswichtigen Grundnahrungsmitteln entstanden, der nicht durch die vor­handenen regionalen Strukturen gedeckt werden konnte. Dieses Vorgehen entspricht aller­dings nicht der üblichen Verfahrensweise bei der Nahrungsmittelhilfe, die im Zuständigkeits­bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung liegt.

  4. Wie lange könnte die Bevölkerung mit den in den Lagern befindlichen Lebens­mittelnotreserven ernährt werden?

    Der Krisenbevorratung im Lebensmittelbereich liegt nicht der Ansatz zu Grunde, eine Voll­versorgung der knapp 83 Millionen in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Bürgerin­nen und Bürger über einen längeren Zeitraum sicher zu stellen. Die staatlichen Notreserven im Lebensmittelbereich in Deutschland sollen dazu beitragen, kurzfristig Engpässe in der Versorgung der Bevölkerung zu überbrücken. Je nachdem, wie viele zu verpflegende Perso­nen und welche Tagesration pro Person unterstellt werden, reichen die Vorräte, je nach ein­gelagertem Produkt, zwischen wenigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen.

  5. Wer koordiniert die Lagerhaltung?

    Für den Einkauf, die Wälzung und die Kontrolle der nationalen Krisenvorräte im Nahrungs­mit­telbereich ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verantwortlich. Die BLE ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die einzulagernden Waren werden auf Kredit gekauft. Im Haushalt des BMEL sind für die jährlich anfallenden Lagerungskosten, die Kosten für Ein- und Auslagerungen sowie für die beim Verkauf entstehenden Verwer­tungsverluste entsprechende Finanzmittel (2016: 16 Millionen Euro) eingestellt. Darüber hinaus werden auch die Kreditfinanzierungskosten jährlich aus dem Haushalt des BMEL getragen.

    Bei den Lagerstätten handelt es sich um privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie werden durch öffentliche Ausschreibungen ermittelt, wobei im Rahmen der Ausschreibung durch das BMEL hinsichtlich der regionalen Verteilung Vorgaben gemacht werden. In den mit der BLE abgeschlossenen Verträgen verpflichten sich die Lagerhalter gewisse Auflagen zu erfül­len (so z. B. die ständige Erreichbarkeit für Notsituationen).

  6. Wie sieht das Verfahren bei einem Notfall aus?

    Bei friedenszeitlichen Versorgungskrisen in Deutschland sind nach dem Grundgesetz zunächst die Bundesländer für die Bewältigung einer großflächigen Gefahrenlage zustän­dig. Erst wenn deren Kapazitäten und Möglichkeiten nicht mehr ausreichen, werden die Länder den Bund um Hilfe bitten.

    Bezogen auf die Notfallvorräte beutet dies, dass der Bund erst bei einem Hilfeersuchen eines oder mehrerer Länder Lebensmittel aus den Vorratslagern bereitstellen würde. Hierzu müsste von den Ländern mitgeteilt werden, welche Mengen wo benötigt werden. Daraufhin würde den anfragenden Ländern mitgeteilt, bei welchen Lagerstätten die Vorräte abgeholt werden könnten. Gemäß des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik wären die Länder bzw. die Kreise und kreisfreien Städte für den Transport, die eventuell notwendige Weiterverarbeitung (Korn zu Mehl und Brot) und die Verteilung der Lebensmittel, die über Sammelverpflegungsein­richtungen erfolgen soll, verantwortlich.

  7. Wer entscheidet im Notfall, ob auf Lagerbestände zurückgegriffen wird?

    Das alleinige Verfügungsrecht über die Notvorräte hat der Bund, der die Ware gekauft hat und die Lagerung finanziert. Die Länder können im Bedarfsfall an das BMEL herantreten und in Krisensituationen um Freigabe von Ware aus der staatlichen Notreserve bitten.

  8. Wie werden die Bestände verteilt?

    Bei der Verteilung der Notvorräte könnte bei einer zivilen Krisenlage auf entsprechende Transportverbände des THW oder anderer Hilfsorganisationen zurückgegriffen werden. Im Zuge der Amtshilfe wäre auch der Einsatz von Transportkapazitäten der Bundeswehr mög­lich. Da die meisten Lagerstätten nicht über einen Gleisanschluss verfügen, wird die Vertei­lung der Notvorräte zum größten Teil mittels Lastkraftwagen erfolgen. Reichen die Trans­portkapazitäten nicht aus, könnten bei entsprechender Bedarfsmeldung seitens der Länder durch das Verkehrsleistungsgesetz (Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministeriums) per Anordnung z. B. Speditionen verpflichtet werden, bestimmte Transportleistungen gegen Entschädigung durchzuführen.

  9. Wie lange halten sich die Lebensmittel, bevor sie ausgetauscht werden?

    Die Bestände an Getreide, Reis und Hülsenfrüchten werden nach ungefähr zehn Jahren Lager­dauer durch neue Ware ersetzt ("gewälzt"). Bei Kondensmilch werden stattdessen Verträge mit Milch verarbeitenden Betrieben abgeschlossen, die sich verpflichten, die vertraglich verein­barten Mengen an diesen Produkten ständig für den Bund vorzuhalten. Somit entfällt für die BLE die Anmietung von Lagerraum und die Wälzung dieser Produkte, da dies direkt durch die Be­triebe erfolgt.

  10. Was geschieht mit den ausgetauschten Lebensmitteln?

    Die zu wälzende Ware wird durch eine beschränkte Ausschreibung verkauft. Die Nahrungsmittel erfüllen nach Ablauf der Lagerzeit grundsätzlich die lebensmittelrechtlichen Anforderungen und werden deshalb auch als solche vermarktet. So gelangt die Ware durch den Verkauf wieder in den Markt.

  11. Warum werden die Standorte der Lager nicht veröffentlicht?

    Die Nichtbekanntgabe der mehr als 150 Lagerstandorte im Bundesgebiet dient der passiven Sicherheit dieser Lager. Bei einer Veröffentlichung der Standorte der Lagerstätten würde die Wahrscheinlichkeit, dass in einer Versorgungskrise die Lager das Ziel von Plünderungen würden, deutlich zunehmen.

  12. Wie wird der Zustand der Lebensmittel kontrolliert?

    Die BLE führt durch ihren Außendienst im Turnus von vier bis sechs Wochen Lagerkontrollen durch. Hierbei überprüft sie die Kontrolltätigkeit des Lagerhalters im Hinblick auf Einhaltung der Basishygiene (Zustand des Lagers: Sauberkeit, bauliche Mängel) und Gesunderhaltung der Ware. Der Lagerhalter ist vertraglich dazu verpflichtet, die Ware jederzeit gesund und han­delsüblich für die BLE bereit zu halten.