Ernährungsvorsorge in Rheinland-Pfalz
Sie interessieren sich dafür, wie sich der Staat, insbesondere das Land Rheinland-Pfalz, auf den „Ernährungsnotfall“ vorbereitet und was Sie als Bürger im Rahmen der privaten Vorsorge selbst tun können.
Bereits in Zeiten, in denen die Versorgungslage keinen akuten Anlass bietet, obliegt es dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und Gemeindeverbänden als Daueraufgabe, staatliche Vorkehrungen zu treffen, damit u.a. auch eine geordnete Grundversorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft in Notzeiten, verursacht insbesondere durch Natur- oder Umweltkatastrophen, durch menschliches Handeln herbeigeführte Krisenszenarien oder einen nach einer politisch- militärischen Krise eingetretenen Spannungs- oder Verteidigungsfall, gesichert ist.
Die organisatorischen, personellen und materiellen Vorsorgeplanungen und der Vollzug der Maßnahmen zur Sicherung und Sicherstellung der Ernährung nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen liegen in Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) in Mainz, bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier als Landesoberbehörde, überwiegend jedoch bei den Kreisverwaltungen und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Neben den Vorsorge- und Sicherstellungsmaßnahmen bedarf es auch einer staatlichen Vorratshaltung an Ernährungsgütern zur Aufrechterhaltung der lebensnotwendigen Grundversorgung mit Nahrungsmitteln. Darüber hinaus ist eine gewisse Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich, wenn die öffentliche Bewirtschaftung bzw. Versorgung noch nicht angelaufen oder durch regional auftretende Gefahren bzw. Störungen eine Verpflegung von außen vorübergehend nicht möglich ist.
In Notfällen oder Krisen erhält die Öffentlichkeit von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder, den Gemeinden und Gemeindeverbänden in den jeweiligen Verkündungsblättern, den regionalen und überregionalen Medien und ggf. auch über Internet alle notwendigen Informationen über staatliche Maßnahmen zur Sicherstellung oder Sicherung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft.
Nutzen Sie das Internetangebot
- des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unter www.mwvlw.rlp.de
- der Landesregierung unter www.rlp.de
- der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion unter www.add.rlp.de
- der Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.
Internetseiten zur Ernährungsnotfallvorsorge im Speziellen sind derzeit nicht eingestellt.