Ernährungsvorsorge in Hessen
Krisensituationen wie Hochwasser, Stromausfall, Terroranschläge oder schwere Unglücksfälle in großtechnischen Anlagen (z B. Kernreaktorunfälle) können zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen.
In einer immer stärker vernetzten Welt können auch sogenannte Cyberattacken und daraus resultierend ein zumindest teilweiser Zusammenbruch von IT-Strukturen eine solche Krise auslösen. In solchen Situationen greift die Ernährungsnotfallvorsorge. Die Interessenlage des Staates an der ENV ergibt sich in erster Linie aus der Fürsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung.
Der Begriff "Ernährungsnotfallvorsorge" (ENV) umfasst dabei alle vorbeugenden, vorbereitenden und ausführenden Maßnahmen zur Lösung von Problemen bei der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, unabhängig von der Ursache und der rechtlichen Einstufung der Krisensituation.
Die staatlichen Kompetenzen zur Durchführung der ENV ergeben sich aus dem Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise – Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG).
Das ESVG soll im Verteidigungs- und Spannungsfall sowie im Falle einer nicht militärisch bedingten Versorgungskrise (z.B. großflächiger und lang andauernder Stromausfall, schwerer Unglücksfall) eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ermöglichen.
Zuständigkeiten
Im Bereich der Ernährungsnotfallvorsorge und entsprechender Ereignislagen kommen dem Bund und seinen Behörden weitreichende Befugnisse zu.
Bund und Länder sind verpflichtet, organisatorische, personelle und materielle Vorkehrungen zu treffen, um im Falle einer Versorgungskrise die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können. Hierzu zählt ein gemeinsames Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern. Es ist weiterhin Aufgabe des Staates, die Bevölkerung über Möglichkeiten des Selbstschutzes, wie z.B. die private Vorratshaltung, zu informieren.
Für die Ernährungsvorsorge ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit nachgeordneten Behörden auf der Ebene der Regierungspräsidien sowie auf kommunaler Ebene zuständig.
Zuständige Behörden