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Ernährungsvorsorge in Bremen

Ziel der Ernährungsvorsorge ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in Krisenzeiten sicherzustellen. Um den vielfältigen Aufgaben in Krisenzeiten gerecht werden zu können, müssen bereits in Nicht-Krisenzeiten Vorbereitungen getroffen werden.

Der Bundesgesetzgeber hat Vorsorge für diese Fälle getroffen. Bei zivilen Versorgungskrisen ist die wichtigste Rechtsgrundlage das Ernährungsvorsorgegesetz (EVG), bei politisch-militärischen Krisen das Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG).

Diese Vorschriften greifen erst in Krisenfällen, die zu einer ernsthaften Störung der Versorgung der Bevölkerung führen können. Es müssen aber bereits heute Vorbereitungen für mögliche Krisenszenarien geschaffen werden.

Im Land Bremen wird diese Aufgabe vom

      Senator für Wirtschaft und Häfen
      Zweite Schlachtpforte 3
      28195 Bremen

      Tel.: (0421) 361-8808
      E-Mail: office(ät)wuh.bremen(punkt)de

wahrgenommen.

In Notfällen oder Krisen wird die Bevölkerung von den zuständigen Behörden durch Bekanntmachungen in den Medien informiert.

Weitere Informationen über den Senator für Wirtschaft und Häfen und seine Aufgaben können Sie unter der Internetanschrift www.wuh.bremen.de nachlesen.