Staatliche Vorsorge

Rechtsgrundlagen

Überblick über die rechtlichen Regelungen

Aufgrund der staatlichen Pflicht zur Daseinsvorsorge hat die Bundesrepublik Deutschland rechtliche Regelungen getroffen, um die Nahrungsmittelversorgung auch in schwerwiegenden Krisensituationen zu gewährleisten.

Das Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG) greift bei politisch-militärischen Krisen ein, also insbesondere im Spannungs- und Verteidigungsfall sowie im NATO-Bündnisfall. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte mit land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen sicherzustellen.

Das Reaktorunglück von Tschernobyl im Jahr 1986 war Anlass für das Ernährungsvorsorgegesetz (EVG). Es gilt für friedenszeitliche Versorgungskrisen z.B. verursacht durch Natur- und Umweltkatastrophen, kriminelle und terroristische Akte, flächendeckende Streiks und gravierende Störungen des Welthandels. Aufgrund des Gesetzes können staatliche Lenkungsmaßnahmen erlassen werden, um eine ausreichende Versorgung mit Erzeugnissen der Land- und Ernährungswirtschaft zu gewährleisten.

Beide Gesetze enthalten zahlreiche Verordnungsermächtigungen. Verordnungen nach diesen Gesetzen sind grundsätzlich nur anwendbar, wenn die jeweilige Krise durch die zuständigen Organe festgestellt worden ist. Dies sind beim ESG grundsätzlich der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates und beim EVG die Bundesregierung.

Ein wichtiges Element der Ernährungsnotfallplanung ist die Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV) . Durch diese Erhebung erhalten die staatlichen Stellen regelmäßig - derzeit im vierjährigen Turnus - bereits vor einer Krise die wichtigsten Daten der ernährungswirtschaftlich bedeutsamen Betriebe. Meldepflichtig sind Betriebe der Lebensmittelwirtschaft und des Handels, u.a. Mühlen, Bäckereien, Schlachthöfe, Metzgereien, Molkereien, Betriebe zur Herstellung von Fertiggerichten und Lagerbetriebe. Gemeldet werden dabei u. a. Angaben zur Produktions- und Lagerkapazität, zur Anzahl der Arbeitskräfte, zu betriebsspezifisch notwendigen Betriebsmitteln sowie der benötigte Energie- und Wasserbedarf. Nur durch die Erhebung im Rahmen der EWMV werden derartige Daten in dieser Zusammenschau erhoben.

Wichtige Verordnungen im Sicherstellungsfall sind die Ernährungsbewirtschaftungsverordnung (EBewiV), die die Verteilung bestimmter ernährungs- und landwirtschaftlichen Erzeugnisse in einem Bewirtschaftungsfall regelt und die Landwirtschaftsveranlagungsverordnung (LwVeranlV) - die erst nach Feststellung der entsprechenden Organe anwendbar ist -, und nach der landwirtschaftliche Betriebe verpflichtet sind, bestimmte betriebliche Informationen an staatliche Stellen zu melden.

Rechtsgrundlagen

Abkürzung Gesetz PDF
ESG Ernährungssicherstellungsgesetz
(konsolidierte, nichtamtliche Fassung)
Ernährungssicherstellungsgesetz in neum Fenster ansehen
ESG (english version) Emergency Food Control Act
(Unofficial translation)
 
EVG Ernährungsvorsorgegesetz
(konsolidierte, nichtamtliche Fassung)
Das Ernährungsvorsorgegesetz in neum Fenster ansehen
EVG (english version) Emergency Food Supply Act
(Unofficial translation)
 
EWMV Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung
(konsolidierte, nichtamtliche Fassung)
Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung in neum Fenster ansehen

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